Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO§ 87 Bindung an tatsächliche Feststellungen anderer Entscheidungen
Stand: 13.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/87#abs-1 (1) Die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im Strafverfahren oder im Bußgeldverfahren, auf denen die Entscheidung beruht, sind im gerichtlichen Disziplinarverfahren, das denselben Sachverhalt zum Gegenstand hat, für die Einleitungsbehörde, die Wehrdisziplinaranwaltschaft und das Wehrdienstgericht bindend. Das Wehrdienstgericht hat jedoch die nochmalige Prüfung solcher Feststellungen zu beschließen, deren Richtigkeit seine Mitglieder mit Stimmenmehrheit, bei einfacher Besetzung der Truppendienstkammer mit der Stimme der oder des Vorsitzenden, bezweifeln. Dies ist in den Urteilsgründen zum Ausdruck zu bringen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/87#abs-2 (2) Die in einem anderen gesetzlich geordneten Verfahren getroffenen tatsächlichen Feststellungen sind nicht bindend, können aber der Entscheidung im gerichtlichen Disziplinarverfahren ohne nochmalige Prüfung zu Grunde gelegt werden.
Wird zitiert von 20 Entscheidungen zu § 87 WDO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 05.02.2026 – 2 WD 6.25Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen sexueller Nötigung einer Kameradin in deren StubeZitiert von 1
- BVerwG, 18.06.2026 – 2 WD 17.25Disziplinarmaßnahme bei Angriff auf einen Vorgesetzten und weiteren Straftaten
- BVerwG, 19.02.2026 – 2 WD 5.25Mildere Disziplinarmaßnahme wegen des Verhängungsverbots nach § 17 Abs. 6 WDOZitiert von 1
- BVerwG, 03.04.2025 – 2 WD 19.24Vierfache Dienstentziehung durch Täuschung; Fälschung von Gesundheitszeugnissen; Aberkennung des RuhegehaltsZitiert von 2
- BVerwG, 13.08.2026 – 2 WDB 3.26Teilweise Aufhebung einer ermessensfehlerhaften Anordnung der Einbehaltung von Dienstbezügen
- BVerwG, 04.08.2026 – 2 WD 7.26Erfolglose Berufung im Wehrdisziplinarverfahren wegen außerdienstlicher Vergewaltigung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 03.06.2026 – 2 WD 43.25Disziplinarmaßnahme bei Straßenverkehrsdelikt mit fahrlässigen Körperverletzungen
- BVerwG, 22.04.2026 – 2 WD 42.25Entfernung aus dem Dienst wegen Verharmlosung des Holocaust
- BVerwG, 18.03.2026 – 2 WD 7.25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 87 WDO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.